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Psychotherapeut


In vielen Tarifen wird die Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen begrenzt. Natürlich führt dies grundsätzlich zu etwas günstigeren Beiträgen. Aber wird hier an der richtigen Stelle gespart? Wie sieht es z. B. bei der Bewältigung traumatischer Erlebnisse aus? Jeder reagiert anders auf solche Erlebnisse und benötigt unter Umständen intensive psychotherapeutische Behandlungen, um mit dem Erlebten fertigzuwerden.

Eine langjährige Psychotherapie kann hohe Kosten verursachen. Das wissen auch die privaten Krankenversicherer. Deshalb wird von den Versicherern oftmals, gerade im psychotherapeutischen Bereich, die „medizinische Notwendigkeit“ sehr genau überprüft. Diese ist in jedem PKV-Vertrag eine notwendige Voraussetzung für die bedingungsgemäße Kostenerstattung der psychotherapeutischen Behandlung durch den Versicherer.

Darüber hinaus sehen viele Tarife keine 100%ige Erstattung der Kosten für eine ambulante Psychotherapie vor, sondern begrenzen in den Versicherungsbedingungen die Kostenerstattung. Vom z. B. kompletten Leistungsausschluss der ambulanten Psychotherapie über Eingrenzungen der Therapieverfahren, Begrenzung auf bestimmte Behandler, einer zwingend vertraglich vorgeschriebenen vorherigen Leistungszusage des Versicherers, Beschränkung der Honorarhöhen, Sitzungszahl-, Euro- oder prozentualen Begrenzungen bis hin zu weiteren Leistungseinschränkungen ist alles möglich.

Hier ein Auszug aus einem Bedingungswerk eines bekannten deutschen Versicherers: Psychotherapeut Sehen wir uns die bedingungsgemäße Erstattung dieses Tarifs einmal anhand eines Beispiels näher an: Psychotherapeut Neben dieser Bedingungsregelung gibt es noch viele weitere Varianten. Ein weiteres Beispiel wäre die prozentuale Begrenzung ohne Sitzungszahlbeschränkung. Hierzu ein Beispiel: Psychotherapeut Man beachte bei dieser Bedingungsaussage das Wort „Versicherungsfall“. Hier muss man in Betracht ziehen, dass ein Versicherungsfall auch wesentlich länger als ein Kalenderjahr andauern kann.

Anhand der beiden Bedingungsaussagen zur Psychotherapie erkennt man schnell, wie facettenreich die Unterschiede alleine in diesem kleinen Teilsegment der PKV sein können.

Auch dieses Kriterium ist gerade in unserer turbulenten Zeit ein besonders wichtiges Leistungsmerkmal, welches in unseren Bewertungen entsprechende Beachtung findet.

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Weitere wichtige PKV-Bewertungen kurz erläutert:

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