Privathaftpflicht
Gefälligkeitsschäden und die Versicherung von Drohnen und E-Scootern
Ob wir beim Umzug anpacken oder die Blumen gießen und die Tiere füttern, wenn die Nachbarn im Urlaub sind – gerne helfen wir Verwandten oder Bekannten. Problematisch werden sogenannte Gefälligkeitshandlungen, wenn dabei Sachen beschädigt werden. Gemäß Rechtsprechung haften Sie nur dann für einen solchen Schaden, wenn dieser grob fahrlässig oder vorsätzlich von Ihnen herbeigeführt wurde. Wird er hingegen von Ihnen nur leicht fahrlässig verursacht, sind Sie rechtlich nicht dazu verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.
Je höher die Schadensumme, für die Sie gesetzlich nicht haftbar sind, desto höher ist in der Regel das Potenzial für Streitigkeiten zwischen Ihnen und dem Geschädigten. Deshalb ist es wichtig, dass Ihre Privathaftpflicht Gefälligkeitsschäden beinhaltet.
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