Jeder Beschäftigte in Deutschland hat das Recht auf Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Das bedeutet, dass praktisch jedes Unternehmen – ob es will oder nicht – eine bAV bereitstellen muss. Dabei kann es diese als Instrument der Personalpolitik verstehen oder auch nur „mitmachen“, wenn ein Mitarbeiter danach fragt.
Wer wollte es kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) verübeln, dass sie das sperrige Thema bAV auf die lange Bank schieben? Die Durchdringungs- und Teilnahmequote und insbesondere der Anteil konzeptionell organisierter Strategien sind bei KMU deutlich niedriger als bei größeren Unternehmen. Die sich häufig ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen und die große Vielfalt möglicher bAV-Regelungen stellen gerade für KMU ohne spezialisierte Personalabteilung eine Herausforderung dar.
Wir bieten Unternehmen jeder Größe ganzheitliche Serviceleistungen, die haftungssicher und kalkulierbar sind und einen hohen Mehrwert für Mitarbeiter und das Unternehmen selber bieten.