Feuerversicherung: Haftpflicht schützt bei Regressforderungen
Seit dem 01.01.2018 können vollständige Regressforderungen an Besitzer von Gebäuden gestellt werden, von denen aus ein Feuer auf ein benachbartes Gebäude und/oder einen benachbarten Betrieb übergreift. Prüfen Sie Ihre Haftpflichtversicherung, denn nur die springt im Ernstfall ein!
Fangen Sie das gegebenenfalls neu entstandene Risiko mit dem passenden Versicherungsschutz ab und schützen Sie Ihre Existenz.