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Pension - Portabilitäts-Check bestehender Betriebsrenten neuer Mitarbeiter

PENSIONSMANAGEMENT

Portabilitäts-Check bestehender Betriebsrenten neuer Mitarbeiter

Si­cherlich kennen Sie oder Ihre Perso­nal­ent­schei­der die Si­tuati­on: In Be­wer­bungs­ge­spräc­hen geht es regelmäßig auch um die Fra­ge des Bewerbers, ob ei­ne be­stehen­de und häufig als Ent­gelt­umwandlung fi­nanzier­te Betriebsrente bei ei­ner Ein­stellung fortgeführt wer­den kann.

Wel­che Risiken können mit der Über­nah­me von Versorgungs­zusa­gen mög­li­cherweise ver­bun­den sein, wenn de­ren Inhalt und Aus­ge­stal­tung nicht im Detail bekannt sind oder die­se nicht aus­rei­chend über­prüft wur­den?

Wir un­ter­stüt­zen Sie mit un­se­rem Por­tabilitäts-Check bei der Prüfung von Haf­tungs­risiken durch die Über­nah­me „fremder Versorgungs­zusagen“.

Das In­ter­esse des Bewerbers, ei­nen be­stehen­den bAV-Ver­trag mit dem bisherigen Anbie­ter fortzufüh­ren, ist verständlich. Der Rechts­an­spruch auf Über­tragung (Por­tabilität) der Versorgung bei ei­nem Arbeitgeberwech­sel be­steht für Ver­träge, die seit dem 01.01.2005 abge­schlos­sen wur­den. Dies ist zwar ei­ne Regelung, die zuvor angedeu­te­te Risiken grundsätzlich aus­schließt, da ab diesem Zeitpunkt aus­schließlich die Rah­menbedingun­gen Ih­rer Kollektivver­trags­partner gel­ten. Hierbei wer­den die Ver­tragsgutha­ben be­stehen­der Ver­träge auf den in Ihrem Un­ternehmen angebo­tenen Kollektivver­trag über­tra­gen. Da ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich die aktuel­len Rech­nungs­grundla­gen gel­ten, kann es pas­sie­ren, dass aus ei­ner Betriebsrente in Höhe von bei­spielsweise 500 € mo­natlich garantier­ter Ren­tenleis­tung durch die Über­tragung des vorhan­denen Kapitals infolge der seit dem 21.12.2012 zwin­gend gel­ten­den Rech­nungs­grundla­gen (z. B. Uni­s­ex-Tarife) und der seit einigen Jah­ren gesunkenen Höchst­rech­nungs­zinsen trotz der Rabatte ei­nes eventuell be­stehen­den Kollektivver­tra­ges nur noch ei­ne garantier­te Betriebsrente in Höhe von 400 € aus­gewiesen wird. Natürlich ent­schei­det letzt­endlich die Ge­samtleis­tung des Ver­tra­ges inklusive der Über­schussbe­teiligung, aber der erste Blick rich­tet sich häufig auf den garantier­ten An­teil, der der Versi­cherungs­police zu ent­nehmen ist.

Wir bie­ten Ihnen den afm Por­tabilitäts-Check an. Hierbei wird der be­stehen­de Ver­trag des neuen Mit­arbeiters nicht wie zuvor beschrie­ben über­tra­gen, sondern die Ver­träge wer­den anhand ei­nes Versi­cherungs­nehmerwech­sels übernommen. Dann wird der Ver­trag analysiert, die Haf­tungs­folgen durch ei­ne Über­nah­me der „Fremdversorgung“ wer­den ge­prüft und Sie erhal­ten ei­ne Empfehlung, ob Sie der Über­nah­me zu­stimmen können oder ob es kri­ti­sche Punkte in der be­stehen­den Versorgungs­zusage des Fremd­arbeitgebers gibt, auf­grund de­rer wir von ei­ner Über­nah­me ab­ra­ten. In diesem Fall kann zur Haf­tungs­vermeidung auf das zuvor beschriebe­ne Über­tragungs­verfah­ren zurückgegriffen wer­den.

Bei­spiele für kri­ti­sche As­pekte ei­ner zu übernehmen­den Fremdversorgung:

- Ei­ne schwa­che Fi­nanzstärke des Versorgungs­trägers wird als Aus­fall­risiko bewertet.
- Fal­sche Über­schusssysteme füh­ren zu Auf­füll­risiken beim Betriebs­aus­schei­den oder im Ren­tenbezug.
- Abgrenzungs­probleme zwi­schen Alt- und Neuzusa­gen füh­ren zu Verwal­tungs­aufwendun­gen und zu lohn­steuerli­chen Risiken.
- Die Sanierungs­klau­sel des Versorgungs­trägers birgt das Risiko des Nach­schus­ses im Falle der Leis­tungs­regulierung.
- Fehlen­de implizite Garan­ti­en des Versorgungs­trägers verursa­chen ei­ne Primärhaf­tung des Arbeitgebers.

Fazit: Es ist Ihre Ent­scheidung, ob Sie als Un­ternehmen ei­ne Fremdzusage in Ihr Versorgungs­sys­tem übernehmen oder aber den Rechts­an­spruch auf Über­tragung für Betriebsren­ten (für Zusa­gen ab dem 01.01.2005) umset­zen.

Für bei­de Verfah­ren bie­ten wir haf­tungs­befrei­en­de und verwal­tungs­entlas­ten­de Lösun­gen für Un­ternehmen an und die poten­zi­el­len Mit­arbei­ter erhal­ten pro­fes­sionel­le Anga­ben zu dem Wunsch nach effektiver Ver­tragsfortführung in Ihrem Un­ternehmen.

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