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Kreditversicherungen

Kreditversicherung

Absicherung bei Forderungsausfällen und Liquidität durch Bürgschaften

Bei­na­he je­de Un­ter­neh­mens­in­sol­venz zieht wei­te Krei­se. Fälli­ge, aber un­be­zahl­te Rech­nun­gen können ge­ra­de für klei­ne und mitt­le­re Un­ter­neh­men ein exis­tenz­be­dro­hen­des Ri­si­ko dar­stel­len. Gerät ein größer­er Kun­de in Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten, können auch ge­sun­de Be­trie­be die Fol­gen zu spüren be­kom­men. Es ist mehr als ärger­lich, wenn Sie Ih­re Dienst­leis­tung er­bracht ha­ben, aber Ihr Geld nicht be­kom­men.

Forderungen schützen und durchsetzen

Ei­ne ein­fa­che, kos­tengüns­ti­ge und fle­xi­ble Lösung bie­tet der Ab­schluss ei­ner For­de­rungs­aus­fall­ver­si­che­rung. Ge­gen­stand die­ser Ver­si­che­rung ist die Ab­si­che­rung von For­de­rungs­ausfällen aus Wa­ren­lie­fe­run­gen, Werk- oder Dienst­leis­tun­gen bei Zah­lungs­ver­zug oder Zah­lungs­unfähig­keit des Auf­trag­ge­bers. Darüber hin­aus si­chert die Po­li­ce das Fa­bri­ka­ti­ons­ri­si­ko ab. Die­se Ab­si­che­rung ist be­son­ders wich­tig, wenn Sie spe­zi­ell für einen Kun­den Wa­ren pro­du­zie­ren, die Sie bei Aus­fall des Ab­neh­mers nicht an­der­wei­tig ver­kau­fen können. Der Ver­si­che­rungs­schutz gilt für For­de­run­gen ge­gen In­lands- und Aus­lands­kun­den.

Schon im Vor­feld be­steht die Möglich­keit ei­ner Prüfung der fi­nan­zi­el­len Si­tua­ti­on Ih­rer Kun­den, um die Ge­fahr von For­de­rungs­ausfällen zu mi­ni­mie­ren. So­mit können Sie Geschäfts­ab­schlüsse bes­ser pla­nen und sich durch die­sen In­for­ma­ti­ons­vor­sprung auf Ih­re sol­ven­ten Kun­den und pro­fi­ta­blen Geschäfte kon­zen­trie­ren.

Ihre Vorteile

    • Attraktive Prämie auf Grundlage des Nettoumsatzes
    • 10 % Rückvergütung bei Schadenfreiheit
    • Entschädigungsleistung von 90 % der Nettoforderung
    • Vorzeitige Entschädigung bei Zahlungsverzug
    • Einschluss des Fabrikations-/Vorfertigungsrisikos möglich
    • Verbesserung der eigenen Bonität durch abgesicherten Forderungsbestand
    • Einfaches Handling durch Onlinesystem
    • Abtretung der abgesicherten Forderungen an die Hausbank möglich


Kreditversicherungen Kreditversicherungen Bei Un­ein­bring­lich­keit der For­de­rung be­steht die Möglich­keit, die be­reits ab­geführ­te Mehr­wert­steu­er vom Fi­nanz­amt er­stat­tet zu be­kom­men.

Wich­tig: For­de­rungs­ausfälle las­sen sich nur durch er­heb­li­chen Mehr­um­satz aus­glei­chen. Bei ei­nem Aus­fall z. B. in Höhe von 1.000 € sind bei ei­ner Um­satz­ren­di­te vor Steu­ern von 2 % be­reits 50.000 € Mehr­um­satz er­for­der­lich, um den Ver­lust aus­zu­glei­chen.



Absicherung von Verpflichtungen aus gewerblichen Mietobjekten

Ein Um­zug in neue Geschäftsräume ver­ur­sacht ne­ben den ei­gent­li­chen Um­zugs­kos­ten auch Kos­ten für an­ste­hen­de Re­no­vie­rungs­ar­bei­ten, Möblie­run­gen so­wie ggf. Makler­gebühren. Des Wei­te­ren kommt die Zah­lung der Miet­kau­ti­on auf Sie zu.

Ei­ne ge­werb­li­che Miet­kau­ti­ons­ver­si­che­rung ist für al­le Un­ter­neh­men, die Ge­wer­beräume an­mie­ten, auch für Exis­tenz­gründer, ei­ne mo­der­ne Lösung am Ver­si­che­rungs­markt und er­setzt die Bar­kau­ti­on bei Ih­rem Ver­mie­ter. Auch be­reits ge­zahl­te Miet­kau­tio­nen für Büro- und Ge­wer­be­flächen können durch den Ab­schluss ei­ner Kau­ti­onsbürg­schaft ab­gelöst wer­den.

Für den Mie­ter ist der Ab­schluss der Miet­kau­ti­ons­ver­si­che­rung nur mit we­nig Auf­wand ver­bun­den. Während ei­ne Bankbürg­schaft als Al­ter­na­ti­ve zur Bar­kau­ti­on zu ei­ner Ein­schränkung des Kre­dit­rah­mens bei der Bank führen würde, blei­ben Ka­pi­tal und Li­qui­dität bei der Miet­kau­ti­ons­ver­si­che­rung vollständig er­hal­ten.

Der Ver­mie­ter pro­fi­tiert eben­falls von der ein­fa­chen Ab­wick­lung der Ver­si­che­rung und er­kennt die Zah­lungsfähig­keit sei­nes Ver­trags­part­ners an­hand der durch den Ver­si­che­rer durch­geführ­ten Bo­nitätsprüfung. Darüber hin­aus benötigt er kei­ne ge­son­der­ten Bank­kon­ten, da er ei­ne Bürg­schafts­ur­kun­de in Höhe des ver­ein­bar­ten Kau­ti­ons­be­tra­ges von dem Ver­si­che­rer erhält.

Kommt es im Rah­men der Miet­kau­ti­ons­ver­si­che­rung zu ei­ner Si­tua­ti­on, in der der Ver­mie­ter einen An­spruch auf die Kau­ti­on gel­tend ma­chen will, so stellt er sei­ne An­sprüche di­rekt an den Ver­si­che­rer und erhält im Ge­gen­zug den Geld­be­trag nach An­for­de­rung.

Kreditversicherungen Fol­gen­de Un­ter­la­gen wer­den zum Ab­schluss ei­ner ge­werb­li­chen Miet­kau­ti­onsbürg­schaft benötigt:

    • Mietvertrag
    • Gewerbeanmeldung
    • Aktuelle Bonitätsauskunft





Für na­he­zu je­den Be­reich des Geschäfts­le­bens gibt es ei­ne Viel­zahl von versicherbaren Bürg­schafts­ar­ten, wie z.B.:

Für Be­trie­be des Bau-, Gar­ten- und Land­schafts­ge­wer­bes so­wie Un­ter­neh­men des An­la­gen- und Ma­schi­nen­baus

    • Ab­si­che­rung von Mängel­an­sprüchen des Auf­trag­ge­bers. Die­se Bürg­schaft si­chert die An­sprüche nach Ab­nah­me der Wer­k­leis­tung ab.
    • Ab­si­che­rung von Ver­pflich­tun­gen des Auf­trag­neh­mers ge­genüber dem Auf­trag­ge­ber aus dem ge­schlos­se­nen Werk­ver­trag.
    • Ab­si­che­rung von Vor­aus­leis­tungs­ver­pflich­tun­gen und des Wer­k­lohn­an­spruchs aus ei­nem Werk­ver­trag.


Für al­le Be­trie­be, die im Rah­men ih­rer Ver­träge und AGB mit An­zah­lun­gen ar­bei­ten
Ab­si­che­rung der Rück­er­stat­tung von Vor­aus­zah­lun­gen, wenn nicht mit der Er­stel­lung des Ver­trags­ge­gen­stan­des be­gon­nen wur­de.

Für Rei­se­ver­an­stal­ter
Hier stellt der Ver­si­che­rer als Kun­den­geldab­si­che­rer Si­che­rungs­schei­ne ge­genüber Rei­sen­den zur ge­setz­lich vor­ge­schrie­be­nen Ab­si­che­rung aus. Der Ver­si­che­rer ga­ran­tiert da­mit dem Rei­se­teil­neh­mer die Rück­er­stat­tung sei­nes Gel­des und die Rück­ho­lung vom Rei­seort, falls der Ver­an­stal­ter in­fol­ge von Zah­lungs­unfähig­keit oder In­sol­venz die ver­trag­li­chen Rei­se­leis­tun­gen nicht er­brin­gen kann.

Für Per­so­nal­dienst­leis­ter: Ab­si­che­rung von For­de­run­gen nach § 14 Ar­beit­neh­me­rent­sen­de­ge­setz
Ab­si­che­rung der ge­setz­li­chen Haf­tung zur Abführung von So­zi­al­ver­si­che­rungs­bei­trägen und Ar­beit­neh­me­rent­gel­ten, so­fern der Nach­un­ter­neh­mer/Ver­lei­her die­se nicht er­bracht hat.

Für Be­trie­be, die ihr Ge­wer­be auf Ba­sis der Ge­neh­mi­gung nach Bun­de­sim­mis­si­ons­schutz­ge­setz be­trei­ben
Die Bürg­schaft stellt die ord­nungs­gemäße Räum­ung ei­nes Grundstücks nach Ab­lauf des Nut­zungs­ver­trags si­cher.

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