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Einbruchgefahr

D&O-Versicherung

Zu­verlässi­ge Rücken­de­ckung für Haf­tungs­ri­si­ken

Ent­schei­der von Un­ter­neh­men wer­den täglich mit zahl­rei­chen Ri­si­ken kon­fron­tiert. Ei­ne falsche Ent­schei­dung kann nicht nur das be­ruf­li­che Aus, son­dern auch einen exis­tenz­be­dro­hen­den fi­nan­zi­el­len Scha­den be­deu­ten. In Deutsch­land gibt es rund 84.000 Rechts­vor­schrif­ten, die von Or­ga­nen be­ach­tet wer­den müssen.

Soll­te sei­tens des Un­ter­neh­mens oder Drit­ter ei­ne schuld­haf­te Pflicht­ver­let­zung ge­gen be­stimm­te Rechts­vor­schrif­ten nach­ge­wie­sen wer­den, haf­ten Ma­na­ger bei In­an­spruch­nah­me un­be­grenzt mit ih­rem vol­len Pri­vat­vermögen. Hier­bei kommt es nicht sel­ten zu kos­ten­in­ten­si­ven Ge­richts­ver­hand­lun­gen, die den Scha­den in die Höhe trei­ben.

Im­mer häufi­ger wer­den Führungs­or­ga­ne für ein­ge­tre­te­ne Fehl­ent­wick­lun­gen in ih­ren Un­ter­neh­men zur Re­chen­schaft ge­zo­gen und mit Scha­den­er­satz­for­de­run­gen kon­fron­tiert. Er­schwe­rend kommt hin­zu, dass Ma­na­ger ge­samt­schuld­ne­risch, al­so auch für die Fehl­ent­schei­dun­gen von Kol­le­gen, haf­ten und sich im Schadenfall selbst entlasten müssen.

Große Kon­zer­ne ha­ben die Not­wen­dig­keit ei­ner Ver­si­che­rung längst er­kannt und die D&O-Ver­si­che­rung (Di­rec­tors & Of­fi­cers = Or­ga­ne & lei­ten­de An­ge­stell­te) ist be­reits ei­ne Art Vor­aus­set­zung für die Re­kru­tie­rung von Ent­schei­dungs­trägern. Vie­le Ma­na­ger tre­ten einen neu­en Pos­ten oh­ne ei­ne D&O-Po­li­ce nicht an. Die­ses Ri­si­ko­be­wusst­sein hält zu­neh­mend auch Ein­zug in klei­ne und mit­telständi­sche Un­ter­neh­men.

Die An­spruchs­men­ta­lität ist heu­te ei­ne ganz an­de­re als vor ei­ni­gen Jah­ren. Wenn ei­ne feh­ler­haf­te Ent­schei­dung ge­trof­fen wird, die einen Ver­lust oder un­verhält­nismäßig ho­hen Auf­wand zur Fol­ge hat, sucht man schnell einen Schul­di­gen, auf den man die Ver­ant­wor­tung abwälzen kann, um den ent­stan­de­nen Scha­den zu er­set­zen. Ins­be­son­de­re bei In­sol­ven­zen kann es schnell pas­sie­ren, dass der In­sol­venz­ver­wal­ter einen Ver­ant­wort­li­chen sucht und Be­schul­di­gun­gen aus­spricht. Dies ge­schieht un­se­rer Er­fah­rung nach bei acht von zehn In­sol­ven­zen!

In al­len Un­ter­neh­mens­be­rei­chen lau­ern Haf­tungs-/Scha­den­ri­si­ken. Ob bei der Pro­duk­t­aus­wahl oder im Fi­nanz­ma­na­ge­ment, bei Un­ter­neh­mensak­qui­si­tio­nen oder der Per­so­nal­aus­wahl – die Gren­ze zwi­schen un­terneh­me­ri­schem Ri­si­ko und Pflicht­ver­let­zung ist schnell über­schrit­ten. D&O-Versicherung Durch den Ab­schluss ei­ner D&O-Ver­si­che­rung können ver­si­cher­te Per­so­nen dem Ri­si­ko der In­an­spruch­nah­me seitens Drit­ter oder des Un­ter­neh­mens, für das sie tätig sind, wir­kungs­voll be­geg­nen. In der Re­gel schließt das Un­ter­neh­men den Ver­trag für sei­ne Or­ga­ne und lei­ten­de An­ge­stell­te ab. D&O-Versicherung Da im Scha­den­fall die ver­si­cher­te Per­son den Ent­las­tungs­be­weis führen muss, ist ein Netz­werk kom­pe­tenter Part­ner un­ver­zicht­bar. Durch die D&O-Po­li­ce er­hal­ten Sie Zu­gang zu ver­sier­ten Rechts­anwälten, die die In­an­spruch­nah­men für Sie prüfen und darüber ent­schei­den, ob die­se ab­zu­weh­ren oder zu be­frie­di­gen sind. Wird fest­ge­stellt, dass ei­ne schuld­haf­te Pflicht­ver­let­zung vor­liegt, er­folgt die Leis­tung aus dem Ver­trag und das Pri­vat­vermögen der ver­si­cher­ten Per­son bleibt geschützt. D&O-Versicherung Die Ab­si­che­rung von Ma­na­ger­ri­si­ken gehört zu un­se­ren Kern­kom­pe­ten­zen. Un­se­re D&O-Po­li­cen bie­ten einen deut­lich über den Markt­stan­dard hin­aus­ge­hen­den Ver­si­che­rungs­schutz zu at­trak­ti­ven Kon­di­tio­nen. Ger­ne be­ra­ten wir Sie ausführ­lich und neh­men uns bei ei­nem persönli­chem Ge­spräch Zeit für Sie und Ih­re Fra­gen.


Ergänzende Spezial-Strafrechtsschutzversicherung

Un­ter­neh­men und Un­ter­neh­mer können durch ein Straf­ver­fah­ren in ei­ne exis­tenz­be­dro­hen­de La­ge ge­ra­ten. Die Straf­ver­fol­gungs­in­ten­sität nimmt zu. Ob be­rech­tigt oder nicht – oft genügt ein An­fangs­ver­dacht und die Staats­an­walt­schaft er­mit­telt, da sie jedem Verdacht nachgehen muss.

Die Spe­zi­al-Straf­rechts­schutz­ver­si­che­rung ist ei­ne sinn­vol­le Ergänzung zur D&O-Ver­si­che­rung, kann aber auch ei­genständig ab­ge­schlos­sen wer­den. Straf­ver­fah­ren sind im Rah­men der D&O zwar mit­ver­si­chert, set­zen aber einen aus­gelösten Scha­den­fall vor­aus.

Da sich die straf­recht­li­chen Er­mitt­lun­gen im­mer ge­gen den Han­deln­den persönlich rich­ten, kann das Un­ter­neh­men nicht als „Schutz­schild“ die­nen. D&O-Versicherung Der Spe­zi­al-Straf­rechts­schutz schützt Sie und Ih­re Mit­ar­bei­ter vor dem fi­nan­zi­el­len Ri­si­ko ei­nes teu­ren und un­an­ge­neh­men Ver­fah­rens und um­fasst die Kos­ten der Ver­tei­di­gung und des Zeu­gen­bei­stands der ver­sicher­ten Per­so­nen in Ver­fah­ren we­gen des Vor­wurfs der Ver­let­zung ei­ner Vor­schrift des

    • Strafrechts
    • Verwaltungsstrafrechts
    • Disziplinar- und Standesrechts

hin­sicht­lich De­lik­ten, die so­wohl fahrlässig als auch vorsätz­lich be­gan­gen wer­den können.

Die De­ckung um­fasst al­le Ri­si­ko­be­rei­che wie Pro­duk­ti­on, Be­triebs­si­cher­heit, Um­welt­schutz, kaufmänni­sche Or­ga­ni­sa­ti­on mit Steu­er-, Sub­ven­ti­ons- und Bi­lan­zie­rungs­an­ge­le­gen­hei­ten so­wie Com­plian­ce. Ins­be­son­de­re das Ri­si­ko­po­ten­zi­al von Da­ten­rechts­ver­let­zun­gen wird oft un­terschätzt. Be­reits der Vor­wurf ei­ner un­zulässigen Spei­che­rung von Da­ten kann zu ei­nem Ver­fah­ren führen.

Ver­si­chert sind auch Verstöße aus der Ver­gan­gen­heit, wenn die Er­mitt­lun­gen während der Ver­trags­dau­er ein­ge­lei­tet werden.

Der Spe­zi­al-Straf­rechts­schutz bie­tet um­fas­sen­de fi­nan­zi­el­le Ab­si­che­rung bei straf­recht­li­chen Er­mitt­lungen und trägt z. B. die Kos­ten für:

    • Honorare für versierte Strafverteidiger (auch Mehrfachbeauftragung)
    • private Sachverständige
    • anwaltliche Zeugenbetreuung
    • Reisekosten
    • Kautionsleistungen

Weitere Highlights des Versicherungsschutzes sind:

    • De­ckung auch für Verstöße, die vor Ver­trags­be­ginn lie­gen, so­fern das Ver­fah­ren in der ver­sicher­ten Zeit liegt
    • Ver­si­che­rungs­schutz auch beim Vor­wurf von Vor­satz­straf­ta­ten
    • Re­gress­ver­zicht bei Vor­satz­ver­ur­tei­lung mit Straf­be­fehl
    • Pro­fes­sio­nel­les Scha­den­ma­na­ge­ment, wie z. B. so­for­ti­ge te­le­fo­ni­sche Be­ra­tung durch kom­peten­te, fo­ren­sisch täti­ge Straf­ver­tei­di­ger mit langjähri­ger Er­fah­rung im Straf- und Wirt­schaftss­trafrecht und Ver­mitt­lung ver­sier­ter Anwälte

Durch die Kom­bi­na­ti­on von D&O-Ver­si­che­rung und Spe­zi­al-Straf­rechts­schutz ge­nießen Un­ter­neh­menslei­ter ei­ne um­fas­sen­de Ab­si­che­rung!

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