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BELEGSCHAFTEN

Ganzheitliches Versorgungsmanagement als Personalinstrument der Zukunft

Un­ternehmen wer­den vor im­mer mehr Herausforde­run­gen ge­stellt. Sei es der tech­ni­sche Fort­schritt, die wach­sen­de Globalisierung oder die im­mer größer wer­den­de Trans­pa­renz der Un­ternehmen un­ter­ein­an­der. Für ein erfolg­rei­ches Un­ternehmen ist es ent­schei­dend, qualifizier­te Mit­arbei­ter zu fin­den und lang­fristig an sich zu bin­den.

Durch die Einführung ei­nes ganzheitli­chen Versorgungs­managements erhöhen Sie die Mo­tivati­on Ih­rer Belegschaft und stei­gern durch die Über­nah­me sozialer Ver­antwor­tung gleichzeitig Ihre At­traktivität als Arbeitgeber.

Ein ganzheitli­ches Versorgungs­management be­inhaltet die drei Kern­elemente betrieb­li­che Altersversorgung (bAV), betrieb­li­che Berufs­unfähigkeitsversi­cherung (bBU) und betrieb­li­ches Gesundheits­management (bGM).

Vorteile für Arbeitgeber:

- Bindung und Mo­tivati­on der Mit­arbei­ter durch sofort er­lebbare Mehrwer­te
- Imagegewinn als Arbeitgeber
- Verkürzung krankheits­beding­ter Aus­fallzei­ten bzw. Reduzierung von Fehlzei­ten – Stei­gerung der Pro­duktivität
- Einsparung von Abgaben und Kosten
- Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge

Vorteile für Arbeitnehmer:

- Mehr Netto vom Brutto
- Verbesserung der Gesundheitsversorgung
- Günstige Gruppenkonditionen
- Vereinfachte Aufnahmebedingungen

Betrieb­li­ches Gesundheits­management und betrieb­li­che Berufs­unfähigkeitsab­si­cherung – ei­ne lohnen­de Inves­titi­on für den Arbeitgeber

Die wach­sen­de Be­las­tung in der Arbeits­welt wirkt sich zu­nehmend negativ auf die Gesundheit der Mit­arbei­ter aus. Insbesonde­re im Zeit­al­ter der „Rente mit 67“ sollte es un­ternehmeri­sche Maxime sein, die Leis­tungs­fähigkeit der Mit­arbei­ter bis ins ho­he Al­ter zu erhal­ten.

In der Praxis bleibt die­ser As­pekt häufig außer Be­tracht. Tritt jedoch der Fall der Berufs­unfähigkeit ein, sind die Betroffenen über die gesetzli­che Erwerbsminde­rungs­rente kaum abge­si­chert. Das ha­ben mittlerweile auch ver­schiede­ne Tarifver­trags­partei­en erkannt. In vie­len Tarifver­trägen zur Ent­gelt­umwandlung ist be­reits ein­ge­arbeitet, dass die Be­schäftig­ten aus­drück­lich die Möglichkeit ha­ben sol­len, nicht nur für das Al­ter vorzusorgen, sondern auch das Risiko der Berufs­unfähigkeit abzusi­chern.

Um die Mit­arbei­ter zu un­ter­stüt­zen, bietet es sich für Un­ternehmen an, die Berufs­unfähigkeitsab­si­cherung inn­erhalb der betrieb­li­chen Altersversorgung als Bau­stein ei­ner Direktversi­cherung, Pensi­ons­kasse oder als ei­genständige Direktversi­cherung einzubin­den. Durch die Verhandlung von exklusiven Konditionen er­leich­tern wir Ih­ren Mit­arbeitern den Zugang zu ei­nem hoch­wertigen Existenz­schutz, bei­spielsweise durch ei­ne sehr stark ver­einfach­te Gesundheits­prüfung und at­traktive Bei­tragsvor­teile.

Mit ei­ner betrieb­li­chen Krankenzu­satzversi­cherung (bKV) bie­ten Sie Ih­ren Mit­arbeitern ei­nen hoch­wertigen Versi­cherungs­schutz, der im Krankheits­fall deutlich mehr wert ist als ei­ne Nettolohn­erhöhung. Die bKV ergänzt dabei die Leis­tun­gen der gesetzli­chen Krankenversi­cherung sinnvoll und schließt die Versorgungs­lü­cken.

Für Ihre Belegschaft erge­ben sich folgen­de Vor­teile:

- Verzicht auf Gesundheits­prüfung – jeder Mit­arbei­ter erhält die Versorgung un­abhängig von der persönli­chen gesundheitli­chen Si­tuati­on
- Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeiten
- Günstige Prämienkalkulation
- Kein Verwaltungsaufwand

Die Auf­wendun­gen für die betrieb­li­che Krankenversi­cherung können – angepasst an die Aus­gangssi­tuati­on Ih­res Un­ternehmens – steuerlich berücksichtigt wer­den.

Die betrieb­li­che Altersversorgung – fi­nanzi­el­le Ab­si­cherung im Ren­ten­al­ter

Der demografi­sche Wandel führt nicht nur zu ei­nem Fachkräfte­mangel, sondern hat auch negative Aus­wirkun­gen auf die Sozi­alversi­cherungs­systeme in Deutsch­land. Vor al­lem bei der gesetzli­chen Ren­tenversi­cherung ist davon aus­zugehen, dass ohne ergänzen­de Vorsorge fürs Al­ter ein fi­nanzi­ell sorgenfreier Ruhe­stand nicht möglich ist. Aus diesem Grund be­steht seit dem 01.01.2002 ein Rechts­an­spruch der Mit­arbei­ter auf ei­ne betrieb­li­che Altersversorgung. Obwohl die­se Vorsorge­art gefördert wird, schöpft nur ein klei­ner Teil der Belegschaft sein Recht auf Ent­gelt­umwandlung aus.

Wie gehen an­de­re Un­ternehmen mit die­ser Si­tuati­on um?

Viele un­se­rer Firmenkun­den nut­zen die klas­si­sche betrieb­li­che Altersversorgung gezielt als Element ei­ner stra­tegi­schen Perso­nalpolitik. Als Mit­arbeiterbindungs- und Mit­arbeiter­gewinnungs­in­strument ha­ben un­se­re Kun­den intelligente Zu­schussmodel­le in ihr be­stehen­des Vergü­tungs- und Versorgungs­sys­tem ein­gebun­den.

FAZIT: Ganzheitli­che betrieb­li­che Versorgungs­systeme (bAV, bBU, bGM) stel­len das Perso­nal­in­strument der Zukunft dar, denn Arbeitgeber und Arbeitneh­mer pro­fitie­ren davon glei­chermaßen.

Wir erläutern Ihnen gerne die vielfältigen As­pekte der ganzheitli­chen betrieb­li­chen Mit­arbeiterversorgung und zei­gen Ihnen aus un­se­rer Praxiserfahrung auf, wie erfolg­reich Umsetzun­gen bei an­de­ren Un­ternehmen sind.

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