Ich möch­te den kosten­losen Newslet­ter afm Update Firmenkun­den, der mich per E-Mail über das betrieb­li­che Risiko- und Versi­cherungs­management und die betrieb­li­che Mit­arbeiterversorgung in­formiert, abonnie­ren.

Frau  Herr 
Die Hinweise zu den Nutzungsbedingungen habe
ich gelesen.*

Selbstverständlich können Sie sich jederzeit pro­blem­los vom Newslet­ter wieder ab­melden. Am En­de ei­nes jeden Newsletters fin­den Sie ei­nen ent­spre­chen­den Ab­meldelink.

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich abzumelden.

Ich möch­te den kosten­losen Newslet­ter afm Update Privatkun­den, der mich per E-Mail über aktuel­le Themen rund um Versi­cherun­gen, Vorsorge und Vermögen in­formiert, abonnie­ren.

Frau  Herr 
Die Hinweise zu den Nutzungsbedingungen habe
ich gelesen.*

Selbstverständlich können Sie sich jederzeit pro­blem­los vom Newslet­ter wieder ab­melden. Am En­de ei­nes jeden Newsletters fin­den Sie ei­nen ent­spre­chen­den Ab­meldelink.

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich abzumelden.

Ich möchte das afm Update Firmenkunden weiterempfehlen an:

Frau  Herr 

Meine Angaben

Frau  Herr 

Wir garantieren Ihnen, dass die Daten nur für den gewünschten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

Ich möchte das afm Update Privatkunden weiterempfehlen an:

Frau  Herr 

Meine Angaben

Frau  Herr 

Wir garantieren Ihnen, dass die Daten nur für den gewünschten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

PRIVATKUNDEN FIRMENKUNDEN KONTAKT WEITEREMPFEHLEN
Baufinanzierung

Baufinanzierung

Re­du­zie­rung der Zins­last be­ste­hen­der Im­mo­bi­li­en­kre­di­te

Noch nie wa­ren Im­mo­bi­li­en­kre­di­te so güns­tig wie ge­genwärtig. Trotz­dem ha­dern der­zeit vie­le mit den re­kord­verdächtig nied­ri­gen Bau­zin­sen, weil sie die­se nicht um­ge­hend nut­zen können. Oft lau­fen die teu­ren Alt­kre­di­te noch über Jah­re und teil­wei­se wur­de vor ei­ni­gen Jah­ren ein Vor­rats­dar­le­hen ab­ge­schlos­sen, das jetzt zu ungüns­ti­gen Kon­di­tio­nen ab­ge­nom­men wer­den muss. In an­de­ren Fällen exis­tiert be­reits ein Bau­spar­ver­trag oder aber die pas­sen­de Im­mo­bi­lie soll erst in ei­ni­gen Jah­ren er­wor­ben wer­den.

Doch Kre­dit­neh­mer können in ver­schie­de­nen Fällen ih­re Zins­last durch pas­sen­de Maßnah­men nach­hal­tig re­du­zie­ren.

Ex­per­ten er­war­ten auf mitt­le­re Sicht stei­gen­de Zin­sen. Laut ei­ner Um­fra­ge der Da­ten­agen­tur Bloom­berg se­hen die Pro­fis die Sätze in ei­nem Jahr im Durch­schnitt um 0,70 Pro­zent­punk­te höher, ei­ni­ge rech­nen so­gar mit ei­nem An­stieg um bis zu 1,7 Pro­zent­punk­te.

Nach Be­rech­nun­gen der Uni Ham­burg ver­schen­ken Bau­her­ren in Deutsch­land rund 8 Mrd. Eu­ro, weil sie ih­re Im­mo­bi­li­en­kre­di­te nicht um­fi­nan­zie­ren. Und selbst wer nicht um­schul­den möchte oder erst in ei­ni­gen Jah­ren bau­en oder kau­fen will, soll­te tätig wer­den, um von güns­ti­ge­ren Zin­sen pro­fi­tie­ren zu können.

So funk­tio­niert die Um­schul­dung

Am ein­fachs­ten funk­tio­niert die Um­schul­dung bei Ver­trägen, de­ren Zins­bin­dung be­reits ei­ne länge­re Zeit be­steht. Nach zehn Jah­ren hat je­der Kre­dit­neh­mer ein Son­derkündi­gungs­recht. Dann kann man sein teu­res Alt­dar­le­hen mit sechs­mo­na­ti­ger Frist auflösen, oh­ne der Bank ei­ne Entschädi­gung für ent­gan­ge­ne Zins­ge­win­ne zah­len zu müssen.

Schwie­ri­ger ist es während der ers­ten zehn Jah­re ei­ner Zins­bin­dung. Da kommt es zum großen Teil auf das Ent­ge­gen­kom­men des Kre­dit­in­sti­tu­tes an. Denn be­steht kein be­rech­tig­tes In­ter­es­se des Kre­dit­neh­mers, kann die Bank ei­ne Kündi­gung auch ab­leh­nen. Die ak­tu­el­le Recht­spre­chung ermöglicht al­ler­dings in Ein­zelfällen ei­ne Kündi­gung des Dar­le­hens, so­fern das Kre­dit­in­sti­tut ei­ne feh­ler­haf­te Wi­der­rufs­be­leh­rung beim Ver­trags­ab­schluss ver­wen­det hat. Hier­zu be­darf es ei­ner ju­ris­ti­schen Über­prüfung des Ein­zel­falls, die wir ger­ne über ent­spre­chen­de Ex­per­ten in­iti­ie­ren.

Ei­ne Ehe­schei­dung oder ei­ne Zwangs­ver­stei­ge­rung be­gründen ei­ne vor­zei­ti­ge Auflösung des Kre­dit­ver­tra­ges, nied­ri­ge­re Zin­sen je­doch nicht. In der Pra­xis ist die Be­reit­schaft der Ban­ken zur Um­schul­dung sehr un­ter­schied­lich aus­ge­prägt.

Aber auch wenn die Bank ei­ner Um­schul­dung zu­stimmt, lohnt die­se nicht im­mer. Denn der Dar­le­hens­neh­mer muss sei­nem Kre­dit­ge­ber ein so­ge­nann­tes Auf­he­bungs­ent­gelt, auch Vorfällig­keits­entschädi­gung ge­nannt, zah­len.

Die Höhe der Entschädi­gung be­misst sich aus der Zins­dif­fe­renz zwi­schen Alt­kre­dit und ak­tu­el­len Markt­kon­di­tio­nen. Schließlich be­kommt die Bank das Bau­geld auf einen Schlag zurück und kann es ei­nem neu­en Kun­den nur zu den ak­tu­el­len Kon­di­tio­nen ver­lei­hen.

Den­noch kommt es oft zum Streit, weil die De­tails der Be­rech­nung un­ter­schied­lich aus­ge­legt wer­den. Al­ler­dings exis­tie­ren in­zwi­schen fes­te Re­geln, nach de­nen die Ban­ken die Entschädi­gung be­rech­nen müssen.

So müssen bei­spiels­wei­se Son­der­til­gungs­rech­te und mögli­che Til­gungs­satzände­run­gen bei der Be­rech­nung des Zins­scha­dens min­dernd berück­sich­tigt wer­den.

Ger­ne be­ra­ten wir Sie zu der Einschätzung der Höhe ei­ner mögli­chen Vorfällig­keits­entschädi­gung Ih­res Im­mo­bi­li­en­dar­le­hens.

Vorfällig­keits­entschädi­gun­gen sind für Ver­mie­ter steu­er­lich ab­setz­bar

Dar­le­hens­neh­mer soll­ten im Zu­ge ei­ner vor­zei­ti­gen Um­fi­nan­zie­rung of­fen auf die In­sti­tu­te zu­ge­hen. Oft ver­hal­ten sich die Ban­ken ko­ope­ra­tiv, um die Geschäfts­be­zie­hung fort­zu­set­zen.

At­trak­tiv kann ei­ne Um­schul­dung auch sein, weil die Vorfällig­keits­entschädi­gun­gen steu­er­lich ab­setz­bar sind. Ver­mie­ter können sie bei der Ein­kunfts­art „Ver­mie­tung und Ver­pach­tung“ als Wer­bungs­kos­ten an­set­zen. Das setzt al­ler­dings vor­aus, dass die ver­mie­te­te Im­mo­bi­lie nicht gleich­zei­tig veräußert wird.

Bei teils ver­mie­te­ten und teils selbst ge­nutz­ten Ob­jek­ten kann der auf den ver­mie­te­ten Teil ent­fal­len­de An­teil der Vorfällig­keits­entschädi­gung ab­ge­zo­gen wer­den.

For­ward-Dar­le­hen

Die per­fek­te Ver­si­che­rung ge­gen stei­gen­de Zin­sen auf dem ak­tu­el­len Ni­veau bie­ten so­ge­nann­te For­ward-Dar­le­hen. Da­mit können sich die Bau­her­ren, die einen Kre­dit erst in ei­nem oder ma­xi­mal fünf Jah­ren benöti­gen, die der­zeit güns­ti­gen Kon­di­tio­nen auf Vor­rat re­ser­vie­ren. Al­ler­dings eig­nen sich Vor­rats­dar­le­hen nur für Bau­her­ren, die in ei­ni­gen Jah­ren oh­ne ei­ne vor­zei­ti­ge Ablösung in­ner­halb der lau­fen­den Zins­bin­dungs­pe­ri­ode um­fi­nan­zie­ren wol­len oder be­reits ei­ne Im­mo­bi­lie er­wor­ben ha­ben und bald ei­ne An­schluss­fi­nan­zie­rung benöti­gen. Wer noch kein Ob­jekt ge­fun­den hat, kann kein For­ward-Dar­le­hen ab­sch­ließen, weil ein Kre­dit in der Re­gel ob­jekt­be­zo­gen be­wil­ligt wird.

Ger­ne ste­hen wir Ih­nen mit der Ex­per­ti­se un­se­rer Markt­ver­glei­che für ei­ne in­di­vi­du­el­le Be­ra­tung zur Op­ti­mie­rung oder (Neu-)Ge­stal­tung Ih­rer Bau­fi­nan­zie­rung zur Verfügung.

« zurück Weiterempfehlen
Trenner
Facebook Xing Email Drucken AFM Logo
Trenner

© 2015 afm assekuranz-finanz-makler GmbH | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | www.afm-gruppe.de

 

Der Newsletter ist exklusiv für unsere Kunden bestimmt. Wenn Sie diesen nicht mehr erhalten möchten, können Sie sich hier abmelden.