Ich möch­te den kosten­losen Newslet­ter afm Update Firmenkun­den, der mich per E-Mail über das betrieb­li­che Risiko- und Versi­cherungs­management und die betrieb­li­che Mit­arbeiterversorgung in­formiert, abonnie­ren.

Frau  Herr 
Die Hinweise zu den Nutzungsbedingungen habe
ich gelesen.*

Selbstverständlich können Sie sich jederzeit pro­blem­los vom Newslet­ter wieder ab­melden. Am En­de ei­nes jeden Newsletters fin­den Sie ei­nen ent­spre­chen­den Ab­meldelink.

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich abzumelden.

Ich möch­te den kosten­losen Newslet­ter afm Update Privatkun­den, der mich per E-Mail über aktuel­le Themen rund um Versi­cherun­gen, Vorsorge und Vermögen in­formiert, abonnie­ren.

Frau  Herr 
Die Hinweise zu den Nutzungsbedingungen habe
ich gelesen.*

Selbstverständlich können Sie sich jederzeit pro­blem­los vom Newslet­ter wieder ab­melden. Am En­de ei­nes jeden Newsletters fin­den Sie ei­nen ent­spre­chen­den Ab­meldelink.

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich abzumelden.

Ich möchte das afm Update Firmenkunden weiterempfehlen an:

Frau  Herr 

Meine Angaben

Frau  Herr 

Wir garantieren Ihnen, dass die Daten nur für den gewünschten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

Ich möchte das afm Update Privatkunden weiterempfehlen an:

Frau  Herr 

Meine Angaben

Frau  Herr 

Wir garantieren Ihnen, dass die Daten nur für den gewünschten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

PRIVATKUNDEN FIRMENKUNDEN KONTAKT WEITEREMPFEHLEN
bAV - Arbeitgeber-Konzepte

bAV

Konzepte mit Arbeitgeberzuschuss als Instrument der Mitarbeiterbindung

In den ak­tu­el­len Rah­men­be­din­gun­gen des Ar­beits­mark­tes in Ver­bin­dung mit der Al­te­rung der Ge­sell­schaft wird es für Un­ter­neh­men im­mer wich­ti­ger, ih­ren Mit­ar­bei­tern at­trak­ti­ve Vergütungs­sys­te­me an­zu­bie­ten. Der zu­neh­men­de Fach­kräfteman­gel er­for­dert neue An­ge­bo­te, um im Wett­be­werb um hoch qua­li­fi­zier­te Fach- und Führungs­kräfte mit­hal­ten zu können. bAV - Arbeitgeber-Konzepte Die be­trieb­li­che Al­ters­ver­sor­gung (bAV) ver­folgt in ih­rer klas­si­schen Form das Ziel der Mit­ar­bei­ter­bin­dung, da Leis­tun­gen des Ar­beit­ge­bers un­ter den Vor­be­halt ei­ner be­stimm­ten Dau­er der Be­triebs­zu­gehörig­keit ge­stellt wer­den können. Hier­zu können die Un­ter­neh­men ver­schie­de­ne Ver­ein­ba­run­gen vor­ge­ben und die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen für die ar­beit­ge­ber­fi­nan­zier­te bAV nut­zen:

    • Ver­ein­ba­rung ei­ner be­stimm­ten War­te­zeit vor Er­tei­lung der Zu­sa­ge (Min­dest­be­triebs­zu­gehörig­keit z. B. Zu­sa­ge der Leis­tung nach fünf Jah­ren Be­triebs­zu­gehörig­keit)
    • Staf­fe­lung der Leis­tung mit zu­neh­men­der Dau­er der Be­triebs­zu­gehörig­keit (z. B. gestaf­fel­te Erhöhung der Leis­tung in Drei- oder Fünf­jahres­schrit­ten)
    • Kop­pe­lung des Be­zugs­rechts der Zu­sa­ge an Er­die­nungs­fris­ten nach er­teil­ter Zu­sa­ge (Ma­xi­mal sind ge­setz­lich hier­bei so­ge­nann­te Un­ver­fall­bar­keits­fris­ten von fünf Jah­ren zulässig. Das heißt, dass der er­dien­te An­spruch der er­teil­ten Zu­sa­ge des Ar­beit­ge­bers im Fal­le des Be­triebs­aus­schei­dens dem Mit­ar­bei­ter erst nach ei­ner Be­triebs­zu­gehörig­keit von min­des­tens fünf Jah­ren ent­steht.)

Ne­ben dem für die Mit­ar­bei­ter ge­schaf­fe­nen An­reiz, mit zu­neh­men­der Be­triebstreue durch zusätz­li­che Al­ters­vor­sor­ge­bau­stei­ne be­lohnt zu wer­den, führt die ar­beit­ge­ber­fi­nan­zier­te bAV im Ver­gleich zu ei­ner gängi­gen Loh­nerhöhung sys­te­ma­tisch zur Sen­kung von Lohn­ne­ben­kos­ten. Dies ist dar­in be­gründet, dass die bAV-Bei­träge des Ar­beit­ge­bers bis zu ei­nem be­stimm­ten Um­fang nicht nur steu­er­frei in die Ver­sor­gung des Mit­ar­bei­ters ein­ge­bracht wer­den können, son­dern die Bei­träge auch von den So­zi­al­ab­ga­ben be­freit wer­den: bAV - Arbeitgeber-Konzepte Ne­ben ei­ner rein ar­beit­ge­ber­fi­nan­zier­ten bAV oder zur­zeit sehr be­lieb­ten Misch­fi­nan­zie­rungs­mo­del­len kann ei­ne Zu­schuss­ver­ein­ba­rung zu Ent­gel­tum­wand­lun­gen der Mit­ar­bei­ter als Min­dest­stan­dard ein­geführt wer­den, der häufig auch durch ta­rif­ver­trag­li­che Vor­ga­ben er­for­der­lich ist.

Die­ser Ar­beit­ge­ber­bau­stein wird vollständig durch er­spar­te Lohn­ne­ben­kos­ten des Ar­beit­ge­bers re­fi­nan­ziert, die in Fol­ge ei­ner Ent­gel­tum­wand­lung des Mit­ar­bei­ters au­to­ma­tisch für den Ar­beit­ge­ber ent­ste­hen. Hier­mit er­langt das Un­ter­neh­men den Ein­stieg in ei­ne Kom­po­nen­te der bAV, die der Ar­beit­ge­ber re­gelmäßig und oh­ne ei­ge­ne zusätz­li­che Auf­wen­dun­gen leis­ten kann, und pro­fi­tiert durch ei­ne stei­gen­de Ak­zep­tanz des ei­ge­nen bAV-Mo­dells in­ner­halb der Be­leg­schaft.

Folgendes Beispiel verdeutlicht die Wirkung aus Arbeitgebersicht: bAV - Arbeitgeber-Konzepte Aus Ar­beit­neh­mer­sicht kann sich in dem zu­vor dar­ge­stell­ten Bei­spiel fol­gen­des Leis­tungs­bild vor Steu­ern und Ab­ga­ben zum Ren­ten­be­ginn er­ge­ben: bAV - Arbeitgeber-Konzepte Ein bAV-Kon­zept ist letzt­lich so ein­zig­ar­tig wie das Un­ter­neh­men. Sie ha­ben die Möglich­keit, ein Sys­tem der be­trieb­li­chen Al­ters­ver­sor­gung ein­zuführen, das auf Ihr Un­ter­neh­men op­ti­mal zu­ge­schnit­ten ist – je nach gewünsch­tem Wir­kungs­grad li­qui­ditäts­neu­tral oder nach­hal­tig mit­ar­bei­ter­bin­dend und lohn­ne­ben­kos­ten­spa­rend.

Da­bei können Sie sich auf un­se­re er­fah­re­nen Ex­per­ten ver­las­sen, die Sie ger­ne bei der Aus­ge­stal­tung Ih­res Kon­zep­tes un­terstützen: Von der Kon­zep­ti­on über die Kom­mu­ni­ka­ti­on bis hin zur in­di­vi­du­el­len Mit­ar­bei­ter­be­ra­tung (in­kl. Do­ku­men­ta­ti­on) ste­hen wir Ih­nen zur Sei­te.

« zurück Weiterempfehlen
Trenner
Facebook Xing Email Drucken AFM Logo
Trenner

© 2014 afm assekuranz-finanz-makler GmbH | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | www.afm-gruppe.de

 

Der Newsletter ist exklusiv für unsere Kunden bestimmt. Wenn Sie diesen nicht mehr erhalten möchten, können Sie sich hier abmelden.