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Rentenreform

Rentenreform

Die Eckpunkte und die Auswirkungen des neuen Gesetzes

Das Bun­des­ka­bi­nett hat am 29.01.2014 dem Ge­setz­ent­wurf des Ren­ten­ver­si­che­rungs-Leis­tungs­ver­bes­se­rungs-Ge­set­zes (RV-Leis­tungs­ver­bes­se­rungs-Ge­set­zes) mit der um­strit­te­nen ab­schlags­frei­en Ren­te ab 63, ei­ner ver­bes­ser­ten Be­wer­tung von Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten (Mütter­ren­te), ei­ner Auf­sto­ckung der Er­werbs­min­de­rungs­ren­ten und bes­se­ren Re­ha-Leis­tun­gen „grünes Licht“ ge­ge­ben und so­mit zur wei­te­ren Vor­la­ge und Ver­ab­schie­dung im Bun­des­tag ge­bil­ligt.

Das Ge­set­zes­vor­ha­ben von Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­rin An­drea Nah­les (SPD) zum vier­tei­li­gen Ren­ten­pa­ket wird bis 2030 jähr­lich ca. 9 bis 11 Mrd. € kos­ten. Das RV-Leis­tungs­ver­bes­se­rungs-Ge­setz soll aus den gut gefüll­ten Ren­ten­kas­sen fi­nan­ziert wer­den. Wird das Ge­set­ze­s­pa­ket wie ge­plant bis zum Som­mer vom Bun­des­tag ver­ab­schie­det, tre­ten drei der vier vor­ge­se­he­nen Leis­tungs­ver­bes­se­run­gen ab dem 01.07.2014 in Kraft. Die An­he­bung des Re­ha-Bud­gets soll be­reits rück­wir­kend zum 01.01.2014 gel­ten.

Die Eck­punk­te des Ren­ten­pa­kets im Über­blick:

Ab­schlags­freie Ren­te ab 63
Be­reits mit 63 Jah­ren können künf­tig al­le Ver­si­cher­ten oh­ne Ab­schlag in Ren­te ge­hen, die min­des­tens 45 Jah­re in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein­ge­zahlt ha­ben. Hier­von pro­fi­tie­ren ins­be­son­de­re die Ge­burts­jahrgänge bis 1952. Für ab 1953 ge­bo­re­ne Ver­si­cher­te steigt das ab­schlags­freie Ren­ten­zu­gangsal­ter stu­fen­wei­se auf 65 Jah­re an. Ab Ge­burts­jahr­gang 1964 gilt: Die ab­schlags­freie Ren­te ist ab 65 Jah­ren und mit min­des­tens 45 Bei­trags­jah­ren möglich. Kurz­zei­ti­ge Ar­beits­lo­sig­keit, Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten, Zei­ten der Pfle­ge von Fa­mi­li­en­an­gehöri­gen oder des Be­zugs von In­sol­venz­geld wer­den an­ge­rech­net. Wo­bei Zei­ten der Ar­beits­lo­sig­keit (ALG I) oder der Be­zug von In­sol­venz­geld max. bis zu fünf Jah­ren an­ge­rech­net wer­den sol­len. Wer­muts­trop­fen: Für Lang­zeit­ar­beits­lo­se (Hartz-IV-Empfänger) gilt die Re­ge­lung nicht.

Zugangsalter fuer abschlagsfreie Rente

Be­wer­tung von Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten (Mütter­ren­te)
Für Ver­si­cher­te, de­ren Kin­der vor 1992 zur Welt ka­men, wer­den die Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten in der Ren­te höher be­wer­tet. Pro Kind wird die Ren­te im Wes­ten rück­wir­kend ab 01.07.2014 brut­to um ca. 28 € mo­nat­lich, im Os­ten um ca. 26 € an­ge­ho­ben. Die bis­her be­zahl­ten Zu­schläge (Ent­gelt­punk­te) wer­den ver­dop­pelt. Et­wa 9,5 Mio. Frau­en wer­den von der Neu­re­ge­lung pro­fi­tie­ren, aber auch Väter ha­ben al­ter­na­tiv An­spruch. Die Mütter­ren­te soll als „Zu­schlag“ aus­ge­zahlt wer­den, da die Ren­ten­ver­si­che­rer an­sons­ten al­le Be­schei­de noch­mals be­rech­nen müss­ten.

Er­werbs­min­de­rungs­ren­te
Wer aus ge­sund­heit­li­chen Gründen nur noch ver­min­dert oder gar nicht mehr ar­bei­ten kann, erhält mehr Er­werbs­min­de­rungs­ren­te. Für er­werbs­ge­min­der­te Ver­si­cher­te wird die Zu­rech­nungs­zeit um zwei Jah­re verlängert. Sie wer­den so ge­stellt, als ob sie mit ih­rem früher­en durch­schnitt­li­chen Ein­kom­men bis 62 (bis­her 60) in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein­ge­zahlt hätten. Die letz­ten vier Jah­re vor Ein­tritt der Er­werbs­min­de­rung blei­ben da­bei un­berück­sich­tigt, denn häufig wur­de da be­reits ge­sund­heits­be­dingt die Ar­beits­zeit re­du­ziert. Das dar­aus re­sul­tie­ren­de nied­ri­ge­re Ent­gelt würde sich bei der Be­rech­nung des Durch­schnitt­sein­kom­mens ne­ga­tiv nie­der­schla­gen („Güns­ti­ger­prüfung“). Be­trof­fe­ne er­hal­ten brut­to bis zu 40 € mehr Ren­te im Mo­nat.

Re­ha-Leis­tun­gen
Die bis­lang ge­de­ckel­ten Mit­tel für Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­leis­tun­gen sol­len dy­na­mi­siert wer­den, um Frühver­ren­tun­gen zu ver­mei­den. Dies berück­sich­tigt die de­mo­gra­fi­sche Ent­wick­lung: Im­mer mehr An­gehöri­ge der ge­bur­ten­star­ken Jahrgänge er­rei­chen künf­tig das re­ha-in­ten­si­ve Al­ter ab 45 Jah­ren.

160 Mrd. € Kos­ten bis zum Jahr 2030 für das neue Ren­ten­pa­ket

Die Bun­des­re­gie­rung schickt sich an, das vor­aus­sicht­lich teu­ers­te Vor­ha­ben die­ser Le­gis­la­tur­pe­ri­ode auf den Weg zu brin­gen, denn die­ses Ren­ten­pa­ket bein­hal­tet in den nächs­ten 16 Jah­ren im­men­se Kos­ten von bis zu 160 Mrd. € – nicht nur für die zukünf­ti­gen Bei­trags­zah­ler, son­dern es be­las­tet kurz- und mit­tel­fris­tig auch Ar­beit­neh­mer und Rent­ner mit mehr als 200 € pro Jahr zusätz­lich. We­gen des sin­ken­den Ren­ten­ni­ve­aus wer­den aber auch Ru­heständ­ler Ein­bußen hin­neh­men müssen. So wird im Jahr 2020 die Jahres­stan­dard­ren­te (45 Ent­gelt­punk­te) um ca. 157 € nied­ri­ger aus­fal­len als oh­ne Re­form. 2027 be­trägt die Dif­fe­renz so­gar ca. 219 € im Jahr.

Zur Fi­nan­zie­rung des Ren­ten­pa­kets hat die Ko­ali­ti­on die ei­gent­lich fälli­ge Sen­kung des Ren­ten­ver­si­che­rungs­bei­trags um 0,6 % zum 01.01.2014 auf 18,3 % ver­hin­dert. Ab 2018 sind stei­gen­de Steu­er­zuschüsse ge­plant, auch steigt dann wie­der der Bei­trags­satz. Einen Teil der Kos­ten tra­gen die Ru­heständ­ler, denn das Ren­ten­ni­veau sinkt schnel­ler, als dies oh­ne Re­form der Fall wäre.

Zu­dem birgt das von So­zial­mi­nis­te­rin An­drea Nah­les (SPD) ge­schnürte Ren­ten­pa­ket für die Steu­er-/Bei­trags­zah­ler und Rent­ner die fol­gen­den großen fi­nan­zi­el­len so­wie de­mo­gra­fi­schen Ge­fah­ren:

Babyboomer im Ruhestand

Ab­schlags­freie Ren­te ab 63
Un­ter­neh­men und Öko­no­men fürch­ten, dass sich der Fach­kräfteman­gel durch die Einführung der ab­schlags­frei­en Ren­te mit 63 verstärken wird. In vie­len Un­ter­neh­men gibt es ho­he An­tei­le von Fach­kräften, die auf die ge­for­der­ten 45 Bei­trags­jah­re kom­men und des­halb oh­ne Abzüge in Ren­te ge­hen können. Wer mit 63 oh­ne die sonst übli­chen Ab­schläge in den Ru­he­stand ge­hen kann, wird das über­wie­gend wohl auch so tun. Dies wäre an­ge­sichts der de­mo­gra­fi­schen Aus­sich­ten in Deutsch­land ei­ne Ka­ta­stro­phe und führe noch stärker zum Ver­lust älte­rer Fach­kräfte in den Un­ter­neh­men. Künf­tig dürf­te dann auch ei­ne „Frühver­ren­tung“ wie­der ein­fa­cher wer­den. Ar­beit­neh­mer, die mit 61 ent­las­sen wer­den und zwei Jah­re Ar­beits­lo­sen­geld I be­zie­hen, könn­ten dem­nach be­reits mit 63 ab­schlags­frei in die Ren­te wech­seln.

Kann ein Ar­beit­neh­mer Zei­ten des Ar­beits­lo­sen­geld­be­zugs vor 2001 we­gen feh­len­der Da­ten nicht nach­wei­sen, sol­len sie durch ei­ne ei­des­statt­li­che Ver­si­che­rung, Zeug­nis­se oder Zeu­gen­aus­sa­gen glaub­haft ge­macht wer­den. Die­ses Vor­ge­hen birgt wei­te­re Ri­si­ken und lädt re­gel­recht zum Miss­brauch ein.

Ei­ne be­son­de­re Pro­ble­ma­tik er­hal­te die ab­schlags­freie Ren­te da­durch, dass in nächs­ter Zeit die ge­bur­ten­star­ken Jahrgänge in das Frühver­ren­tungs­al­ter kom­men. So sei die Zahl der 63-Jähri­gen in­ner­halb der letz­ten fünf Jah­re um rund 250.000 ge­stie­gen und wer­de in den nächs­ten zehn Jah­ren noch­mals um 250.000 stei­gen.

Be­wer­tung von Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten (Mütter­ren­te)
Der Löwen­an­teil der Kos­ten entfällt auf die Mütter­ren­te. Frau­en, die ih­re Kin­der vor dem Jahr 1992 ge­bo­ren ha­ben, wer­den künf­tig zwei Er­zie­hungs­jah­re an­ge­rech­net, bis­lang be­kom­men sie ein Jahr, jünge­re Mütter da­ge­gen drei Jah­re. So­mit wer­den Frau­en mit jünge­ren Kin­dern in der Ren­te – sie er­hal­ten 3 statt 2 Ent­gelt­punk­te – aber im­mer noch bes­ser ge­stellt.

Weil die „Mütter­leis­tung“ aber dem Er­halt der Ge­sell­schaft dient und nicht bloß der Fort­pflan­zung des Ren­ten-Um­la­ge­sys­tems (denn mögli­cher­wei­se zah­len die Kin­der ja, weil Selbstständi­ge oder Be­am­te, gar nicht in die Kas­se ein), ist es falsch, die Kos­ten al­lein von den Bei­trags­zah­lern auf­brin­gen zu las­sen. Die Mütter­ren­te ist kei­ne rei­ne Auf­ga­be für Be­trie­be und An­ge­stell­te, son­dern viel­mehr al­ler Steu­er­zah­ler.

Schon jetzt steht fest, dass die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung es nicht schaf­fen wird, die Ren­ten­zah­lung pünkt­lich ab dem 01.07.2014 vor­zu­neh­men. Die Nach­be­rech­nun­gen wer­den sich bis En­de des Jah­res hin­zie­hen.

Er­werbs­min­de­rungs­ren­te
Die durch­schnitt­li­che Er­werbs­min­de­rungs­ren­te liegt der­zeit bei 600 € im Mo­nat. Die durch die Ren­ten­re­form er­ziel­te „Mehr­ren­te“ be­trägt aber le­dig­lich nur ca. 40 € mo­nat­lich. Die Kos­ten stei­gen da­ge­gen von vor­aus­sicht­lich 100 Mio. € im Jahr 2014 auf et­wa 2,1 Mrd. € im Jahr 2030.

Bei­trags­satz­ge­setz 2014
Nach be­ste­hen­der Ge­set­zes­la­ge hätte der Bei­trags­satz der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung Bund von 18,9 % auf 18,3 % ab­ge­senkt wer­den müssen, weil die so­ge­nann­te Nach­hal­tig­keits­re­ser­ve ober­halb des zulässi­gen Kor­ri­dors liegt.

Da die Bei­trags­ab­sen­kung nach dem Wil­len der Ko­ali­ti­onäre un­ter­blei­ben soll, er­ge­ben sich für die Ren­ten­ver­si­che­rung Mehr­ein­nah­men von jähr­lich et­wa 7,5 Mrd. €, wie es in dem Ge­setz­ent­wurf for­mu­liert ist, doch wer­den die­se über­wie­gend zur Fi­nan­zie­rung der ge­plan­ten ein­zel­nen Re­form­vor­ha­ben her­an­ge­zo­gen.

Ab 2018 soll dann aber auch suk­zes­si­ve wie­der der Bei­trags­satz stei­gen. Die ge­plan­te Erhöhung der Ren­ten­bei­tragssätze be­deu­tet dem­nach für einen Durch­schnitts­ver­die­ner im Jahr 2020 ei­ne jähr­li­che Mehr­be­las­tung von 223 €. 2027 wird die­se auf 248 € pro Jahr an­wach­sen. Be­reits 2014 wird we­gen der aus­ge­fal­le­nen Bei­trags­sen­kung die Jah­res­be­las­tung ei­nes Ar­beit­neh­mers um 208 € höher aus­fal­len als oh­ne Re­form.

Der­zei­ti­ge und künf­ti­ge Rent­ner tra­gen eben­falls zur Fi­nan­zie­rung bei, denn durch den Ver­zicht auf Bei­trags­sen­kun­gen und die höher­en Ren­ten­aus­ga­ben fal­len die jähr­li­chen Ren­te­nerhöhun­gen nied­ri­ger aus: „Das Si­che­rungs­ni­veau vor Steu­ern fällt so­mit ge­rin­ger aus“.

Fa­zit:
Die Be­schlüsse der großen Ko­ali­ti­on ha­ben zwar den An­spruch, das Al­ters­ver­sor­gungs­sys­tem in Deutsch­land ge­rech­ter zu ge­stal­ten, lei­der wird ge­nau das Ge­gen­teil be­wirkt. Die Wohl­ta­ten kom­men der älte­ren Ge­ne­ra­ti­on zu­gu­te, während die zukünf­ti­gen Bei­trags­zah­ler sie fi­nan­zie­ren müssen, die oh­ne­hin durch den de­mo­gra­fi­schen Wan­del ge­beu­telt wer­den. Auch den von Al­ter­s­ar­mut Be­droh­ten wird nicht wie ver­spro­chen ge­hol­fen, weil die Ren­ten­re­form­pläne zum Großteil der Mit­tel­schicht zu­gu­te­kom­men wer­den.

So­mit bleibt es da­bei, dass ein je­der selbst – Ren­ten­re­form hin oder her – ei­ne pri­va­te zusätz­li­che Al­ters- und Ar­beits­kraftab­si­che­rung auf­bau­en soll­te. Die­se ist zukünf­tig nicht nur „re­form­si­cher“, son­dern auch in­di­vi­du­ell und preis­lich ge­stalt­bar. Dies ge­lingt am bes­ten mit ei­nem un­abhängi­gen Fi­nanz- und Ver­si­che­rungs­mak­ler an der Sei­te. Wir ha­ben die fi­nanz­kräftigs­ten Ver­si­che­rer und de­ren Pro­duk­t­an­ge­bo­te aus­gewählt und bie­ten die pas­sen­den Lösun­gen über al­le Schich­ten mit marktüber­durch­schnitt­li­chen Ge­samt­ver­zin­sun­gen und ho­hen Ren­di­ten an.

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