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Pflege-Bahr - Fazit und Handlungsempfehlung für die Absicherung im Pflegefall

PFLEGE-BAHR

Fazit und Handlungsempfehlung für die Absicherung im Pflegefall

Seit dem 01.01.2013 fördert der Ge­setz­ge­ber die In­itia­ti­ve ei­ner pri­va­ten Vor­sor­ge für den Pfle­ge­fall mit ei­nem mo­nat­li­chen Bei­trags­zu­schuss von 5 €. Si­cher­lich ein Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung, je­doch birgt „Pfle­ge-Bahr“ ernst­haf­te Ri­si­ken.

Um für die staat­li­che Förde­rung zer­ti­fi­ziert zu sein, sind die ent­spre­chen­den Ver­si­che­rungs­ta­ri­fe u. a. an kon­kre­te Leis­tungshöhen in den ein­zel­nen Pfle­ge­stu­fen ge­knüpft.
Pflege-Bahr - Pflege-Bahr Pflegestufen Wei­ter­hin entfällt ei­ne Ge­sund­heits­prüfung, d. h. selbst kran­ke Men­schen er­hal­ten die oben ge­nann­ten Min­dest­leis­tun­gen.

Be­trach­tet man je­doch die Kos­ten, die im Fal­le ei­ner Pfle­ge­bedürf­tig­keit ent­ste­hen können, wird schnell deut­lich, dass der Um­fang der Leis­tun­gen bei Wei­tem nicht aus­rei­chend ist. Ge­ra­de bei der Pfle­ge im Pfle­ge­heim und bei De­menz be­steht drin­gen­der Hand­lungs­be­darf. Pflegekosten bei professioneller Pflege im Pflegeheim Pflege-Bahr - Pflegekosten einer Tagespflege bei Demenz Um die fi­nan­zi­el­len Fol­gen ei­ner Pfle­ge­bedürf­tig­keit aus­rei­chend ab­zu­si­chern, reicht „Pfle­ge-Bahr“ nie­mals aus. Hin­zu kommt, dass al­le rei­nen Förder­pro­duk­te ei­ne War­te­zeit auf Leis­tun­gen von fünf Jah­ren berück­sich­ti­gen müssen und im Pfle­ge­fall bei­trags­pflich­tig wei­ter­lau­fen.

Für ei­ne leis­tungs­star­ke Pfle­ge­vor­sor­ge emp­feh­len wir zwei al­ter­na­ti­ve Stra­te­gi­en:

Stra­te­gie I: Auf­sto­ckung der geförder­ten Pfle­ge­ver­si­che­rung mit ei­nem leis­tungs­star­ken Ergänzungs­bau­stein als Pfle­ge­ta­ge­geld

So­fern auf die Förde­rung von 5 € mo­nat­lich nicht ver­zich­tet wer­den soll, bie­tet es sich an, die geförder­te Pfle­ge­ver­si­che­rung als Grund­kom­po­nen­te ab­zu­sch­ließen. Die­se wird dann mit ei­nem Ergänzungs­bau­stein auf die benötig­te Leis­tung in den ein­zel­nen Pfle­ge­stu­fen auf­ge­stockt. Durch die­sen Ergänzungs­bau­stein ent­fal­len dann die Leis­tungs­nach­tei­le wie die War­te­zeit und die Bei­trags­pflicht im Pfle­ge­fall. Pflege-Bahr - Beitragsbeispiel 40 Jahre Pflege-Bahr - Beitragsbeispiel 60 Jahre Stra­te­gie II: Ab­schluss ei­ner Pfle­ge­ren­ten­ver­si­che­rung mit noch mehr Leis­tungs­vor­tei­len

Die Pfle­ge­ren­ten­ver­si­che­rung bie­tet im Ver­gleich zum Pfle­ge­ta­ge­geld wei­te­re deut­li­che Leis­tungs­vor­tei­le:

✓ Die Be­ur­tei­lung der Pfle­ge­bedürf­tig­keit er­folgt durch den ei­ge­nen Arzt, nicht durch den me­di­zi­ni­schen Dienst der Kran­ken­kas­sen.
✓ Die Beiträge sind über die gesamte Laufzeit in der Höhe garantiert.
✓ Die Leistung in der Pflegestufe 0 ist deutlich höher.
✓ Bei Kündigung des Vertrages wird ein Rückkaufswert fällig.

Pflege-Bahr - Beitragsbeispiel 40 Jahre Pflege-Bahr - Beitragsbeispiel 60 Jahre

Fa­zit: Die staat­li­che Förde­rung der persönli­chen Pfle­ge­vor­sor­ge ist ein Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung und für Men­schen mit schwe­ren Vor­er­kran­kun­gen der ein­zi­ge Weg, ei­ne Grund­ver­sor­gung zu er­hal­ten. Die Leis­tun­gen aus ei­ner rei­nen geförder­ten Pfle­ge­ver­si­che­rung je­doch rei­chen für die De­ckung der Ver­sor­gungslücke im Pfle­ge­fall nicht aus. Wei­ter­hin ber­gen die War­te­zei­ten so­wie die Bei­trags­pflicht im Pfle­ge­fall ein wei­te­res fi­nan­zi­el­les Ri­si­ko.

Für die Ge­stal­tung ei­ner adäqua­ten Pfle­ge­ab­si­che­rung gibt es für je­den die pas­sen­de Lösung, die Leis­tungs­schwächen aus­gleicht und ei­ne ech­te Exis­tenz­si­che­rung im Fall der Pfle­ge­bedürf­tig­keit bie­tet. Wir be­ra­ten Sie ger­ne.

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