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Elektronik- und Datenversicherung

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Um­fas­sen­de Ab­si­che­rung für Ih­re elek­tro­ni­schen An­la­gen und Geräte

Nicht aus­zu­den­ken, was pas­siert, wenn der Com­pu­ter ausfällt und Da­ten ver­lo­ren ge­hen: Ganz gleich, ob es um die In­for­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie geht, um die Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­on oder die Fer­ti­gungs­au­to­ma­ti­on – Ihr Un­ter­neh­men steht und fällt mit den tech­ni­schen Sys­te­men, die heu­te al­les am Lau­fen hal­ten. Fällt auch nur ei­nes die­ser Sys­te­me aus, kann das ganz schnell zum Still­stand sämt­li­cher Geschäftspro­zes­se führen.

Die Elek­tro­nik­ver­si­che­rung ver­si­chert sämt­li­che Ri­si­ken der elek­tro­ni­schen An­la­gen ei­nes Be­trie­bes. Da­zu gehören Te­le­fon­an­la­gen, Com­pu­ter, mo­bi­le Kom­mu­ni­ka­ti­ons­geräte, Dru­cker und Ver­ar­bei­tungs­ma­schi­nen. Es ist zu be­ach­ten, dass z. B. auch die zu den elek­tro­ni­schen An­la­gen gehören­den Ver­ka­be­lun­gen in der Ver­si­che­rungs­s­um­me ent­hal­ten sind. Er­fah­rungs­gemäß wer­den die­se oft­mals bei der Er­mitt­lung der Ver­si­che­rungs­s­um­me nicht berück­sich­tigt.

Es han­delt sich bei der Elek­tro­nik­ver­si­che­rung um ei­ne All-Ge­fah­ren-De­ckung. So­mit ist über die klas­si­schen Ge­fah­ren wie Feu­er, Ein­bruch­dieb­stahl, Lei­tungs­was­ser und Sturm hin­aus auch ei­ne Ab­si­che­rung für Be­die­nungs­feh­ler, un­sach­gemäße Hand­ha­bung, Vor­satz Drit­ter und Über­schwem­mungsschäden mit­ver­si­chert.

Auch ei­ne Da­ten­ver­si­che­rung, die die Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten beim Ver­lust von Da­ten in­fol­ge ei­nes ver­si­cher­ten Sach­scha­dens bis zur ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­s­um­me über­nimmt, ist in der Elek­tro­nik­ver­si­che­rung ent­hal­ten. Wer­den Da­ten­träger beschädigt, zerstört oder ent­wen­det, sind zwangs­wei­se die dar­auf ge­spei­cher­ten Da­ten nicht mehr verfügbar und müssen un­ter Auf­wen­dung zum Teil ho­her Kos­ten re­kon­stru­iert wer­den. Die Da­ten­ver­si­che­rung über­nimmt die­se Re­kon­struk­ti­ons­kos­ten ein­sch­ließlich der Kos­ten für even­tu­el­le Kauf­pro­gram­me und des Da­ten­träger­ma­te­ri­als.

Durch ei­ne op­tio­na­le Ver­ein­ba­rung können Sie die­se Da­ten­ver­si­che­rung er­wei­tern, so­dass auch der Ver­lust von Da­ten, oh­ne dass ein ver­si­cher­ter Sach­scha­den vor­aus­ge­gan­gen ist, mit ab­ge­si­chert ist.

Die­se op­tio­na­le er­wei­ter­te Da­ten­ver­si­che­rung bein­hal­tet be­reits den De­ckungs­um­fang der Da­ten­ver­si­che­rung. Die er­wei­ter­te Da­ten­ver­si­che­rung leis­tet darüber hin­aus oh­ne zeit­glei­chen Sach­scha­den bei nach­tei­li­ger Verände­rung oder Ver­lust von Da­ten und Pro­gram­men durch un­vor­her­ge­se­he­ne Er­eig­nis­se, ins­be­son­de­re durch:

    • Störung oder Aus­fall des IT-Sys­tems, der Da­ten­fernübert­ra­gungs­ein­rich­tun­gen und -lei­tun­gen, der Strom­ver­sor­gung/Strom­ver­sor­gungs­an­la­ge oder der Kli­ma­an­la­ge
    • Be­die­nungs­feh­ler (z. B. falscher Ein­satz von Da­ten­trägern, falsche Be­fehl­sein­ga­be)
    • Pro­gramm oder Da­ten­ma­ni­pu­la­ti­on Drit­ter in schädi­gen­der Ab­sicht (Vor­satz)
    • Über- oder Un­ter­span­nung, elek­tro­sta­ti­sche Auf­la­dung, elek­tro­ma­gne­ti­sche Störung, höhe­re Ge­walt (ein­sch­ließlich Blitzein­wir­kung)

Nicht ver­si­chert sind je­doch Ein­flüsse durch Com­pu­ter­vi­ren, Würmer und tro­ja­ni­sche Pfer­de. Tipp: Die­se Ver­si­che­rungslücke kann über ei­ne spe­zi­el­le Cy­ber­ver­si­che­rung ge­schlos­sen wer­den.

In un­se­ren spe­zi­el­len Kon­zep­ten zur Elek­tro­nik­ver­si­che­rung sind vielfälti­ge De­ckungs­er­wei­te­run­gen, wie z. B. ei­ne Soft­wa­re­de­ckung, die die Wie­der­be­schaf­fungs­kos­ten von geschütz­ten Pro­gram­men (Li­zenz­gebühren) bei Ab­han­den­kom­men von Soft­wa­re­schutz­mo­du­len (z. B. Key-Pro­duct-Cards, Dongles u. Ä.) in­fol­ge von Dieb­stahl, Ein­bruch­dieb­stahl, Raub oder Plünde­rung bis zu der ver­ein­bar­ten Sum­me auf Ers­tes Ri­si­ko zahlt, be­reits ein­ge­schlos­sen. Bei Be­darf kann die Entschädi­gungs­s­um­me zu die­ser Kos­ten­po­si­ti­on auf An­fra­ge erhöht wer­den.

Tipp: Um böse Über­ra­schun­gen durch ei­ne et­wai­ge Un­ter­ver­si­che­rung aus­zu­sch­ließen, emp­feh­len wir ei­ne jähr­li­che Prüfung und An­pas­sung der Ver­si­che­rungs­s­um­me, da­mit Zu- und Abgänge der elek­tro­ni­schen Geräte nicht un­ter­ge­hen und der Ver­si­che­rungs­schutz im­mer pass­genau ist.

Ihr afm Be­ra­ter stellt Ih­nen ger­ne einen be­schreib­ba­ren Sum­me­ner­mitt­lungs­bo­gen zur Verfügung, mit dem Sie Ih­ren An­la­gen­spie­gel der elek­tro­ni­schen Geräte und Soft­wa­re auf dem ak­tu­el­len Stand hal­ten können.

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