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bAV aktuell

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Nutzen Sie den neuen Ar­beit­ge­ber­zu­schuss

Immer mehr Deutsche sorgen sich um ihre Absicherung im Alter. Wie kann man mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) die Versorgungslücke verringern? Und wie wirkt sich seit diesem Jahr der gesetzliche Anspruch auf eine Arbeitgeberbeteiligung durch einen Zuschuss aus?

Immer mehr Menschen machen sich Gedanken über die Absicherung nach dem Arbeitsleben. Wie aus einer aktuellen Umfrage der Beratungsgesellschaft EY hervorgeht, ängstigen nur Umweltverschmutzung und Krankheit die Bundesbürger noch mehr. bAV aktuell Hilft die bAV?

Keine Frage: Für die bAV gibt es dank des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) jetzt zusätzliche Anreize, um diese wichtige Stütze der Altersvorsorge zu festigen und noch attraktiver zu gestalten.

Die verbreitetste Form der bAV wird über die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung realisiert. Dabei sparen sowohl Sie als Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber Steuern und gegebenenfalls auch Sozialabgaben. Seit 01.01.2019 ist der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, für neue Verträge bis zu 15 % zum Beitrag zu Ihrer Betriebsrente zuzuschießen. Allerdings ist der Arbeitgeber nicht zur Zahlung verpflichtet, wenn er durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers selbst keine Ersparnis hat. Das ist der Fall, wenn das Arbeitnehmereinkommen über den relevanten Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung liegt.

Für bereits bestehende Vereinbarungen ist der Arbeitgeber erst mit Wirkung ab dem 01.01.2022 zur Zahlung dieses Zuschusses verpflichtet. Viele Unternehmen begünstigen pauschal alle Verträge, auch wenn diese bereits bestehen, und müssen somit nicht differenzieren. Das senkt die Verwaltungsaufwendungen und die Unternehmen tragen zu einem wichtigen Mehrwert für die Arbeitnehmer aktiv bei.

Folgende Gegenüberstellung zeigt deutlich, dass sich die betriebliche Vorsorge im Vergleich zu einer privaten Vorsorge auf jeden Fall für Sie lohnt. bAV aktuell Eines ist sicher: Die staatliche Rente allein wird künftig den Lebensstandard im Alter nicht mehr sichern können. Immer weniger Beitragszahler müssen für einen Rentner aufkommen. Wer sich ausschließlich auf die gesetzliche Rente verlässt, muss sich im Ruhestand stark einschränken. bAV aktuell Die gesetzliche Rente ist deutlich niedriger als der letzte Nettolohn – es entsteht eine Versorgungslücke. Um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu sichern, führt an einer ergänzenden Altersvorsorge kein Weg vorbei.

Unsere Empfehlung: Nutzen Sie die Chancen der bAV voll aus. Sie haben einen Rechtsanspruch auf eine Entgeltumwandlung und ab 2019 auch einen Rechtsanspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zu Ihrer neuen Entgeltumwandlung.

Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, wie die betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen umgesetzt wird. Sollte es noch kein Konzept für Sie geben, sind wir natürlich gerne bei der Umsetzung behilflich und erarbeiten mit Ihrem Arbeitgeber ein passendes Konzept – hierfür sind wir der richtige Ansprechpartner und wissen, worauf es ankommt – für Sie und für Ihren Arbeitgeber!

Sie haben Fragen zu Ihrer betrieblichen Altersvorsorge? Sie wollen die Vorteile ab sofort nutzen? Ihr afm Berater steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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